| Flugplatz |
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Die Bürger-Bündnisse stehen für... ... die Nutzung und Fortführung als Verkehrslandeplatz im bisherigen Umfang Wir unterstützen auch weiterhin die Anbindung der regionalen Wirtschaft an die überregionalen Geschäftsfelder durch die Nutzung des vorhandenen Flugfeldes als Verkehrslandeplatz. Zugelassen sind aktuell Flugzeuge mit max. 25 Tonnen Startgewicht. Mit uns wird es keinen dauerhaften Fracht- und Nachtflugverkehr geben. Einen Regionalflughafen, welcher Wohnwert mindernde und Bürger belastende Auswirkungen mit sich bringt, lehnen wir ab. ... die Erschließung und Unterhaltung der nur dafür notwendigen Flächen Wir stehen für eine Orientierung an der Nachfrage und nicht am Angebot. Aus Kostengründen ist unnötiger Grunderwerb abzulehnen. Die Gemeinde Giebelstadt ist weder in der Lage, noch ist es ihre Aufgabe, die Vermarktung des Geländes zu übernehmen. Die Flächensanierungskosten bergen ein unkalkulierbares Risiko, welches die Gemeinde Giebelstadt auf Jahre hinaus finanziell handlungsunfähig machen kann. Um der Fortführung als Verkehrslandeplatz gerecht zu werden, ist es ausreichend, sich auf die Erschließung und Erhaltung der dafür notwendigen Flächen zu beschränken. ... die Verkehrsanbindung über die südlich liegende Wü 46 Sämtliches bestehende und nach langfristig absehbare Verkehrsaufkommen, kann durch den bereits vorhandenen direkten Anschluss über die südlich liegende Wü 46 (Allersheim - Ochsenfurt) kostengünstig an die spätere B19-Umgehung angebunden werden. ... Verantwortung und Weitsicht, um finanzielle Risiken zu minimieren Die gesamte Anlage des Flugplatzes ist wirtschaftlich völlig autark gebaut. Dies wurde durch eine eigenständige zentrale Strom- und Wasserversorgung, sowie einer zentralen Heizungsanlage erreicht. Der Objektzustand ist bautechnisch, energie- und umweltpolitisch überholt und entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Die komplette Infrastruktur zu erhalten, ist mit einem enormen Kostenaufwand verbunden. ... Mitgestaltung und Steuerung zukünftiger Entwicklungen Die Gemeinde muss nicht Eigentümer sein, um die Weiterentwicklung des Flugplatzes zu forcieren. Sie hat die bautechnische Planungshoheit und kann somit jegliche Entwicklung aktiv begleiten und steuern. Eine Beteiligung an einer Betreibergesellschaft sehen wir nicht als notwendig an. Solch eine Beteiligung bringt der Gemeinde nur ein Mitspracherecht, aber keine Entscheidungsgewalt. ... die Beibehaltung und Unterstützung des Sportflugbetriebs Es ist für uns Aufgabe und Pflicht zugleich, bestehende Vereine mit ehrenamtlichen Funktionären zu unterstützen und die Jugendarbeit intensiv zu fördern.
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